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STRASSBURGER DEKLARATION

ZUR PSYCHOTHERAPIE VON 1990

 

Im Einklang mit den Zielen der Weltgesundheitsorganisation sowie mit dem im Rahmen der Europäischen Union (EU) geltenden und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) intendierten Nichtdiskriminierungsgebot und dem Grundsatz der Freizügigkeit für Personen und Dienstleistungen erzielen nachstehende Personen Einigung über folgende Punkte:

1. Die Psychotherapie ist eine eigenständige wissenschaftliche Disziplin, deren Ausübung einen selbständigen und freien Beruf darstellt.

2. Die psychotherapeutische Ausbildung erfolgt auf hohem, qualifizierten und wissenschaftlichen Niveau.

3. Die Vielfalt der psychotherapeutischen Verfahren ist gewährleistet.

4. Eine vollständige psychotherapeutische Ausbildung umfaßt Theorie, Selbsterfahrung und Praxis unter Supervision. Über andere psychotherapeutische Verfahren werden ausreichende Kenntnisse erworben.

5. Der Zugang zur Ausbildung erfolgt über verschiedene Vorbildungen, insbesondere Human- und Sozialwissenschaften.

 

Straßburg, den 21. Oktober 1990.